Schäuble bremst die Bürger aus Auflagen machen Engagement unmöglich
Zum Sommer 2013 soll ein Gesetz beschlossen werden, das die Finanzierung von Bürgerwindparks oder Bürgersolaranlagen praktisch unmöglich macht. Nur noch große Emissionshäuser (Herausgeber von Kapitalanlagen und Beteiligungen) werden die geplanten Auflagen erfüllen können. Festgeschrieben werden soll dies in dem neuen Kapitalanlagengesetzbuch (KAGB).
Durch umfangreiche Auflagen und Vorgaben wird der Finanzierung von gemeinschaftlichen Solaranlagen bzw. Windparks oder auch anderen ökologischen Unternehmen in Form von Kommanditgesellschaften, so genannten Genussrechten oder ähnlichen Kapitalbeschaffungen wohl ein Ende gesetzt. Bisher haben sich Ökogärtnereien, Biohöfe oder auch Entwicklungsprojekte mit der Ausgabe von Genussrechten unkompliziert Geldmittel beschaffen können. Bürgersolaranlagen und Windparks wählten oft die Gesellschaftsform GmbH & Co. KG. Mit dem neuen Gesetzesentwurf ist dies aufgrund der hohen Anforderungen praktisch nicht mehr möglich.
Hintergrund ist eine europäische Richtlinie, die in nationales Recht umgewandelt wird. Allerdings hat die EU Kleinfonds mit maximal 500 Mio. € bewusst ausgenommen. Die Bundesregierung sieht jedoch derzeit keinerlei Ausnahmemöglichkeiten für Bürgerbeteiligungen vor. Dies ist ein weiterer Baustein zur Verhinderung einer demokratischen Energiewende und zur Schwächung von kleineren ökologischen Unternehmen.
__________________________________________________________________________ - Stefan Werner ist Vorstandsmitglied des Vereins "Demokratisches Bürgerforum Überwald" -