Beim Hundespaziergang fand ich diese Woche eine leere Getränkedose im Wald. Etwas verwundert musste ich feststellen, dass wohl auf bestimmte Getränkedosen kein Pfand erhoben wird, was wiederum das unachtsame Wegwerfen in freier Natur begünstigt!
Im Internet fand ich auf der Seite des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) die Antwort auf meine Verwunderung. Die Abfüller des Apfelwein-Cola Mischgetränk nutzen eine Sonderregelung im Pfandrecht, dort werden Wein und weinähnliche Produkte mit einem Weinanteil von über 50% pfandfrei gestellt.
Ein ziemlicher Unsinn wie ich finde, um dem Wegwerfen solcher Dosen in freier Natur vorzubeugen, sollten diese eher generell mit einem Pfand von mindestens 1€ beaufschlagt werden. Zumindest wäre das ein Anreiz, wenn nicht schon für den Käufer solcher Getränkedosen, dann wenigstens für Spaziergänger die Dosen mitzunehmen um den Pfand zu kassieren. Zusätzlich sollte das Bußgeld für das Wegwerfen von Abfällen in die Umwelt erhöht und um einen Zwangsdienst erweitert werden, wie z.B. einen Tag lang den Wald von Dingen befreien, welche dort nicht hingehören!
__________________________________________________________________________ - Stefan Werner ist Vorstandsmitglied des Vereins "Demokratisches Bürgerforum Überwald" -
ich würde die Regelung bzgl.des Leergutpfandes ähnlich wie du sehen. Empfehlen würde ich dabei die eingesammelten Millionegelder für nicht zurückgegebene Pfandbehältnisse einer nachweisbarer Verwendung zuzuführen.