Zum Antrag an die Gemeindevertretung(GV): Die GV empfiehlt, so nicht geschehen- und wenn ja, wo sind die Daten?-: I. Eine betriebswirtschaftliche Prüfung unter Berücksichtigung von Alternativen einer dezentralen Versorgung. II. Zu prüfen ob eine Kraft-Wärmekopplung bei Ölbetrieb in die Überlegungen einbezogen worden sind und wenn nicht, weshalb nicht? III. Nach entsprechender Prüfung eine Umsetzung durch die IGENA auf der Basis des Beschlusses zu ihrer Gründung als privatwirtschaftliches Unternehmen, d.h.: Wenn das Projekt Nahwärme betriebswirtschaftlich tragfähig ist, möge die IGENA als privatwirtschaftliches Unternehmen agieren und sich die notwendigen Mittel auf dem Kapitalmarkt beschaffen. Sollte das nicht möglich sein, und es wäre ein Zeichen der ökonomischen Fragwürdigkeit des Projekts, wenn eine Bürgschaft durch die Gemeinde nötig wäre,- die IGENA verfügt schließlich über Sicherheiten in Form eines erheblichen Immobilienbesitzes-, kann die Konsequenz nur sein, dass sie sich auf ihre Aufgabe der Projektentwicklung und Vermarktung besinnt, diese sollten ökonomisch tragfähig sein. ---Eine Bürgschaft (hier 1,2 Millionen € )wird von der Gemeinde nicht übernommen. ---Eine Erhöhung des Eigenkapitals findet ohne nachvollziehbare ökonomische Gründe nicht statt, es wird sonst ein Fass ohne Boden eröffnet. ---Die GV lässt sich durch scheinbare und durch den Zeitplan des Bürgermeisters erzwungene „Sachzwänge“ nicht unter Zeitdruck setzen, ein sachlich begründeter -Notfall, der eine so folgenschwere Entscheidung ohne gründliche Beratung rechtfertigen würde, liegt nicht vor.
Vor einer Entscheidung durch die GV sind u.a. folgende Fragen zu klären: 1. Wenn plötzlich 150.000€ (zur Eigenkapitalerhöhung) aus dem IGENA Topf zur Verfügung stehen, wie werden dann die laufenden Kosten für den Geschäftsführer… beglichen? 2. Nach den Unterlagen geht das Projekt bereits mit einer Unterdeckung an den Start, wie sicher sind die Aussichten, dass diese sich nicht erhöht, wann darf der --Bürger mit schwarzen Zahlen rechnen? 3. Wenn schon jetzt 1/3 der geplanten MWh (800), d.h.ca 81.000€ jährlich für die quasi leeren Gebäude als Frostschutz verbraucht werden, warum lässt man nicht das Wasser aus den Heizungen –und spart? 4. 90 € soll 1 MWh kosten, gegenüber sonst 93,5, wie errechnet sich das und wie sicher sind diese Angaben, auch zukünftig? 5. Mit welchem Wärmeverlusst ist über die zu überbrückenden Entfernungen, Schulen, Rathaus…. zu rechnen, bezieht sich der Wärmepreis auf die ankommende Energie? Wie verteuert sich diese mit der Wegstrecke und wie verhält es sich mit dem Wirkungsgrad entlang der Wegstrecke? 6. Wie verhält es sich mit den Abgasen? 7. Jeder weitere Anschluss soll 3500€ einbringen, das entspräche ca. 5500L Öl,- wer verbraucht das? 8. …
Anträge der SPD: 1. Antrag: Der Antrag zur Nahwärme wird auf der nächsten Gemeindevertretungssitzung nicht behandelt, da zu viele Fragen offen bleiben, die in den verbleibenden 2 Wochen bis zum 22.06. nicht zu klären sind. Die GV lässt sich……s.o.---
2. Antrag: Bürgschaften für Privatunternehmen werden von der Gemeinde nicht übernommen, Begründung…. s.o.
3. Antrag: Eine Erhöhung des Eigenkapitals….s.o. ---
4. Antrag: Die GV verlangt ein tragfähiges Energiekonzept der Gemeinde unter Einbeziehung regenerierbarer Energien, Sonne, Wind, Wasser, Biogas, Erdwärme, sowie effizienter Techniken (Kraft-Wärme-Kopplung..). In dieses Gesamtkonzept ist gegebenenfalls das geplante Nahwärmenetz einzubeziehen.
Begründung: In dem jetzt vom Bürgermeister vorgelegten Antrag zur Fernwärme ist ein für die Gemeinde nützliches Konzept nicht erkennbar, weder ökonomisch, noch energietechnisch oder ökologisch.
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Mark Twain
--- Jörg Maletz ist Sprecher des Vereins "Demokratisches Bürgerforum Überwald" ---