Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (3.7.2012)
Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ gemäß §§ 5 Abs. 2b i.V.m. 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB für die Gemeinde Wald-Michelbach mit Ausnahme der Vorrangflächen Stillfüssel (KB-VRG07-W) und Flockenbusch (KB/RNK-VRG01-W) auf der Basis des Entwurfs des gemeinsamen Regionalplans Rhein-Neckar.
Begründung: Redebeitrag Engesser in der Sitzung der Gemeindevertretung am 3.7.2012
Hermann Engesser, Fraktionsvorsitzender BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN